Eingegrenzte Prüfpflichten

Gestern hat das Oberlandesgericht Köln ein Urteil gegen den Hoster RapidShare AG aus der Schweiz teilweise aufgehoben.

in Zukunft müssen bestimmte
Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten
Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine
Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist nicht
möglich.

Presseportal: OLG Köln ändert Urteil gegen RapidShare ab / Prüfpflichten werden eingegrenzt