Gefängnismord in Siegburg

Dass die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hat, finde ich richtig! Die Urteile gegen die 3 barbarischen Mörder waren nicht hart genug! Die Täter haben ihren Mitgefangenen stundenlang misshandelt, gequält und am Ende zum “Selbstmord” gezwungen. Wenn das nicht die härteste mögliche Strafe erfordert, dann weiß ich es nicht. Für einen der 3 Täter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft beantragt und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Seine Verteidiger dagegen wollen erreichen, dass er nach Jugendrecht verurteilt wird. Damit wäre die Strafe höchstens 10 Jahre.

Mit einer Entscheidung zur Revision kann man frühestens in einem halben Jahr rechnen.