papperl.pngInhalt und Stil unserer Blogs unterscheiden sich. Wie langweilig wäre es sonst, überhaupt auf diesen “Zug” aufgesprungen zu sein. Man kann also sagen, dass die Blogsphäre zwar kein komplettes und schon gar kein repräsentatives aber dennoch ein Spiegelbild der Gesellschaft sein wird.

Interessant ist, wie fulminant sich manch eine Diskussion über Themen entwickelt, die im “normalen Leben”, zu kurz kommt oder die aus bestimmten Gründen dort so nie geführt würde. Ich denke an Blogs, die, wie vielfach festgestellt worden ist, eine äußerst einseitige, ja geradezu fremdenfeindliche Entwicklung hinter sich gebracht haben. Die überwiegend islamophoben Beiträge sprechen nichts desto trotz eine große Menge Menschen an. Das ist an den Besucherzahlen und sehr vielen Kommentaren festzustellen.

Im Internet äußern sich viele Menschen (vermeintlich) anonym. Sie sind, durchaus aus guten Gründen, nicht bereit, ihre Identität preiszugeben. Manchen ist zwar bewusst, dass ihre wahre Identität aufgedeckt werden kann, wenn ein wirkliches Interesse daran bestehen würde. Aber solche Fälle sind wahrscheinlich doch eher selten.

Die Verantwortung für seine Bloginhalte trägt jeder Blogger persönlich. Der deutsche Gesetzgeber hat mit seiner bekannt akribischen Art und Weise dafür gesorgt, dass Blogger aber auch andere Leute, die Beiträge im Internet veröffentlichen, permanent von möglichen Sanktionen durch die Ritter der Rechtspflege und deren Mandanten bedroht und teilweise sehr systematisch kontrolliert werden. Allein das Impressum, das wohl auch für Blogs inzwischen Pflichtübung ist, sorgt für “eine schnelle Zugriffsmöglichkeit”.


Die schöne neue Welt des Internets

Ein solche Headline kriegt einen komischen Beigeschmack, wenn man erst einmal persönlich von denen eingeholt wurde, die ihren rechtspflegerischen Auftrag strikt zu ihrem persönlichen Vorteil auslegen.

Wie in dem Fall der islamophoben Blogs kann man mir als “Multi-Kulti-Clown” und mehrfach Abgemahnten und vorgestern mit einer “einstweiligen Verfügung” beglückten Blogger vorwerfen, dass ich im einen Fall schlicht neidisch auf deren hohe Besucherzahlen bin und im anderen Fall über ein mangelndes Rechtsverständnis verfüge. Gekauft!

Was bewegt die Bloggerin oder den Blogger dann, wenn sie/er eine Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung bekommen? In meinem Fall ist der Begriff “Depression” bestimmt keine schlechte Zustandsbeschreibung. Auf der einen Seite steht die Wut über die eigene Blödheit (hätte ich doch nicht…). Auf der anderen Seite fühle ich mich nicht nur wirklich unfair und ungerecht behandelt, ich bin auch wütend darüber, dass es bei uns überhaupt möglich ist, Leute in dieser Form persönlich und finanziell unter Druck zu setzen. Natürlich ziehe ich in Betracht, dass ich etwas gemacht habe, was nicht in Ordnung war (das habe ich auch früher immer wieder betont).

Trotzdem dominiert ein anderes Gefühl. Nämlich das, ungerecht behandelt zu werden. Ich fühle mich einem System gegenüber hilflos ausgeliefert, das mir aufgrund der finanziellen Risiken, denen ich ausgesetzt bin, nicht einmal die Chance lässt, so genannte Rechtsmittel einzulegen. Jeder Mensch, der mit solchen Dingen bisher nicht in Berührung kam und demnach über keine “Erfahrung” mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen verfügt, wird bestimmt nachvollziehen können, was ich meine. Man bekommt erst einen Eindruck davon, was das bedeutet, wenn man selbst betroffen ist.

Zuerst stellt man fest, dass keine Rechtsschutzversicherung (in Deutschland) diese Fälle vertritt. Schon da wird angesichts der Erstberatung durch einen Anwalt, für die die Kosten nicht unter 200 Euro liegen, klar, dass man die Abmahn- und Lizenzgebühren am besten gleich überweist. Parallel entwickelte sich bei mir eine Art mentales Fluchtverhalten: Schnell erledigen und ja nichts mehr davon hören.

In meinem Fall bin ich davon jetzt aber weit entfernt. Nach der 2. Abmahnung und der darauf folgenden einstweiligen Verfügung werde ich mich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Dabei ist es mir egal, was an Kosten entstehen wird. Hätte ich nicht Rücksicht auf meine Frau und unsere Existenz zu nehmen, würde ich in Betracht ziehen, mich für mein Fehlverhalten, Vergehen, kriminellen Akt ins Gefängnis sperren zu lassen. Auch das kann mir passieren. An dieser Stelle sei nochmals in Erinnerung gerufen, um was es aktuell geht:

Meine erste Abmahnung (Brötchenfoto) hat für einigen Wirbel im Internet gesorgt. Dabei war mein Beitrag sehr klein und übrigens in keinster Weise polemisch. An den lebhaften Diskussionen, die daraus folgten, habe ich mich wenig und eher sehr zurückhaltend beteiligt. Mitte September wurde ich wieder für ein Foto abgemahnt, das ich ein paar Monate vor dem Brötchenfoto in meinem Blog per Hotlink eingebunden hatte. Das Foto eines Bierkruges hatte ich direkt von einer holländischen Website. Ich verlinke das Foto nicht. Das könnte ja ebenfalls verboten sein. Weiß das zufällig jemand? Es ist übrigens auch heute noch dort vorhanden. Der Unterschied zum Originalfoto besteht darin, dass in dem von mir benutzten Fall der obligatorische schwarze Rand nicht vorhanden ist. Die Größe und Daten sind völlig identisch. Entweder hat der Betreiber der holländischen Website irgendeine Verbindung oder dieser hat es ebenfalls unerlaubt benutzt. Nicht einmal das weiß ich.

Für diese 2. Abmahnung habe ich über 600 Euro Gebühren bezahlt. Die Unterlassungserklärung habe ich nicht abgegeben, sondern darauf hinwiesen, dass ich alle Beiträge meines Blogs komplett gelöscht hätte. Hier habe ich über diesen Vorgang ja ebenfalls geschrieben. Damit, so dachte ich, wäre die Sache wirklich ein für allemal erledigt. Schließlich hatte ich auf Anraten meines Anwalts auch im Brötchenfall keine solche Erklärung abgegeben und in einem eigenen Text (vom Anwalt verfasst) erklärt, dass ich das Foto nicht mehr benutzen werde. Im ersten Fall reichte es aus. Im zweiten, obwohl es sich um das gleiche Anwalt- und Mandantenpaar handelte, nicht. Stattdessen erhielt ich die einstweilige Verfügung. Und das, obwohl alle Daten gar nicht mehr vorhanden sind. Mit normalem Menschenverstand wird man da Probleme haben zu folgen.

Übrigens ist das Thema “Abmahnung”, jedenfalls im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung, im Moment scheinbar keines mehr:


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23 Antworten : “Gefühlsleben: Ein Blogger nach 2 Abmahnungen und 1 einstweiligen Verfügung”

  1. bist du dir eigentlich sicher, dass du darüber schreiben darfst, eine einstweilige verfügung erhalten zu haben ;-(

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  2. Nein Steffino, bin ich (natürlich :-() nicht! So ist das inzwischen in Deutschland. Ist mir aber egal. Ich habe nicht zitiert. Darum ging es für meine Begriffe, wenn es um die Verletzung irgendwelcher Rechte geht. Ich habe lediglich meine Gefühlslage beschrieben bzw. die Gründe, die hierzu geführt haben.

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  3. Bilder darf man nicht klauen und Abmahnungen sollte man ernst nehmen. Könnte man langsam wissen. Aber das macht fastnix – auch zwei andere Blogger sind z. Zt. in der 2. Phase (nach erlassener einstweiliger Verfügung) dieses Lernporzesses.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

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  4. @Oktober 6th 2007:
    Genau der ist einer von jenen, die sich z. Zt. in diesem Lernprozess befinden. Dabei müsste gerade er es doch wissen, dass man nicht jeden Unsinn vom “fastix” verlinken sollte. :)

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

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  5. Natürlich. Ein Lernprozess. Ob von den Leuten, die diese Position beziehen, eigentlich schon mal einer überlegt hat, was sie damit nicht nur den Betroffenen sondern diesem Medium und vielleicht sogar dem Demokratieverständnis im Allgemeinen antun? Aber klar. Weshalb wird übrigens diese Praxis, zumindest soweit ich es weiß, in anderen Ländern nicht ebenfalls angewendet? Ist dort die zuständige Lobby nicht stark genug?

    AntwortenAntworten
  6. @apollon
    Auch Urheberrechte stehen unter dem Schutz des Art. 14 GG – das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 31, 229, 231 ff. ).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

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  7. Urheberrechte sollen auch unter dem Schutz des GG stehen. Die Frage ist wohl nur, wie und zu welchem Zweck sie angewendet werden. Ich habe irgends behauptet, dass man sich im Internet in einem rechtsfreien Raum befindet oder befinden sollte. Persönlich habe ich (im konkreten Fall) meine Lehren gezogen und die Abmahnungen akzeptiert. Nur, obwohl ich alle Daten meines Blogs gelöscht habe (ungefähr 3800 Artikel) kriege ich nun zusätzlich eine einstweilige Verfügung?! Das verstehe ich nicht!

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  8. Sie löschen heute und spielen morgen die Sicherung wieder auf. Löschen reicht nicht, man muss sich zur Unterlassung bezüglich der beanstandeten unzulässiger Handlung verpflichten (= Unterlassungserklärung).

    Bei bereits begangenen Verletzungshandlungen besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

    Insoweit darf ich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1955, 342; 1959, 544; 1959, 368; 1965,198; 1970, 558; 1972, 550; 1985,155; 1985,937; 1987,748; 1988,699; 1989,432; 1990,367; 1990,617; NJW 1990, 3147; GRUR 1994, XXVII, nur LS; GRUR 1994, 516; WRP 1996,198) verweisen.

    Der bloße momen¬tane Wegfall der Störung genügt nicht zur Beseitigung der durch den Eingriff begründeten Wieder¬holungsgefahr. Selbiges gilt auch für die Zusage des Verletzers, von Wiederholun¬gen künftig Abstand zu nehmen. Selbst im dritten Jahr nach der angegriffenen Handlung kann noch eine Erstbegehungsgefahr bestehen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, S. 1254). Die Wiederholungsgefahr wird nur durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Übernahme einer angemessenen Ver¬tragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung ausge¬räumt (BGH GRUR 1955, 390; 1958, 294; 1959, 544; 1970, 558; 1980, 241; 1982, 312,313; NJW 1990, 3147). Der BGH führt aus:

    “Nach ständiger Rechtsprechung, kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründe-te Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchs-gegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt.” (BGH NJW 1990, 3147, 3148).

    “Die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsge¬fahr kann praktisch nur noch durch Abgabe einer strafbewehrten Unter¬lassungserklärung beseitigt werden.”

    (Teplitzky GRUR 1989, 461, 464; der Autor war bekanntlich bis zu seiner Pensionierung Richter am I. Zivilsenat des BGH).

    Nicht ausreichend für den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind zum Beispiel die Aufgabe des Geschäfts oder der fraglichen Betätigung, der Übergang in das Liquidationsstadium oder in fremde Hände, das Ausscheiden eines Angestellten aus dem Unternehmen, die Einstellung der Produktion einer Ware, der Ausverkauf eines Artikels, solange nicht jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederau-nahme eines gleichartigen Verstoßes beseitigt ist. (BGH GRUR 76, 579, 583 – Tylosin; BGH GRUR 92, 318, 320 – Jubiläumsverkauf).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

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  9. Sorry Texte mit C+P übernehmen verursucht hier wohl Smilies.

    AntwortenAntworten
  10. Hallo,

    zu deiner Frage mit dem Link zu der Seite mit dem Bild:
    www.lexexakt.de/glossar/deeplink.php
    www.daniel-rehbein...richt-hamburg.html

    Die ganze Thematik dürftest bei einer Suche mit dem Begriff “Deeplink” recherchieren können. Ich bin aber aktuell nicht wirklich up-to-date, was die Rspr in diesem Zusammenhang angeht.

    VG, Daniel

    AntwortenAntworten
  11. Dass dies so ist, wusste ich nicht. Und anstatt miteinander zu sprechen, wird lieber gleich das nächste Geschütz aufgefahren. Aber so oder so darf ich mich auf das Argument freuen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Prima, jetzt fühl ich mich gleich besser.

    AntwortenAntworten
  12. Sorry – so war´s nicht gemeint!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

    AntwortenAntworten
  13. Hallo Horst,

    Mein Beileid. Mein Tipp: Tauch in den Untergrund ab. Mit Tor – Wordpress.com und einer email-Adresse bei hushmail.com. Da kriegst du keine Abmahnung. Ich mache das so, es klappt bisher.

    AntwortenAntworten
  14. Hallo Horst,
    erstmal vielen Dank für deine eMail. Mir bleibt die Sprache weg, wozu doch das deutsche Rechssystem miss gebraucht werden kann. Ich hoffe, du lässt sich nicht einschüchtern und bloggst weiter, denn ich finde deinen Blog sehr gut und lese diesen täglich.
    Mach weiter,
    Vincent

    AntwortenAntworten
  15. Vielen Dank für den Zuspruch und die bestimmt gut gemeinten aufklärenden Hinweise von Herrn Frhr. von Gravenreuth (ich gehe aufgrund der Einlassung zum Thema mal davon aus, dass er es “leibhaftig” gewesen ist).

    Ich bitte alle Leserinnen und Leser darum, meinen Beitrag möglichst in euren eigenen Blogs, sofern vorhanden, zu verlinken. Publicity kann nicht schaden, glaube ich. Und ich bin überzeugt davon, dass es viele andere genauso treffen könnte. Man braucht sich nur ein wenig umzusehen und wird zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen. Ich habe schon einige Bloggerinnen und Blogger auf die Gefahr hingewiesen, wenn ich auf Fotos stieß, von denen man sicher davon ausgehen konnte, dass eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen hätte. Also, noch einmal meine Bitte: Verlinkt meinen Beitrag überall, damit in unserer Nachbarschaft keine Fehler mehr vorkommen, die zu ähnlichen Ergebnissen führen, wie die, die mich und meine Frau in diesen Tagen quälen!

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