Abmahnungen als Selbstzweck

Dabei sind Abmahnungen prinzipiell ein sinnvolles Rechtsinstrument. Im Idealfall sollen sie helfen, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden und teure Prozesse zu verhindern. “Gäbe es das Wettbewerbsrecht nicht, würde jeder im Internet machen, was er will”, sagt der Rostocker Anwalt Johannes Richard, der pro Jahr eine vierstellige Zahl von Abmahnopfern vertritt. Zum Problem wird das Ganze erst, wenn die Abmahnung zum Selbstzweck wird und die Anwaltsgebühren im Vordergrund stehen. Johannes Richard schätzt die Zahl der Abzocker-Anwälte bundesweit auf zehn bis 15 – maximal. “Doch diese Kollegen gehen mit einer unglaublichen Energie zu Werke.”

Quelle: FTD

Ich habe eine Idee, was der Autor bzw. der da zitierte Rechtsanwalt meint. Wenn es nur zehn bis maximal 15 wären, dann hätte ich zum ersten Mal in meinem Leben ja ein ungeheures Glück gehabt. Wie ein Sechser im Lotto eben. Ich sag dann auch mal ganz herzlich Danke!

Danke für die Energie, mit der ihr mich gesucht und schließlich auch gefunden habt.