Das Landgericht Hamburg, mit dem ich persönlich ebenfalls meine Erfahrungen machen durfte, hat in einem Urteil untersagt, «eine rechtswidrige Äußerung zu verbreiten, die ein Leser im Weblog Niggemeiers abgegeben hatte.».
Niggemeier hatte gegen die von Callactive erwirkte Einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt. Im fraglichen Kommentar hatte sich jemand kritisch zu den von Callactive produzierten Sendungen geäußert. Offenbar zu kritisch, denn der Kommentar wurde, wie gesagt, als rechtswidrig beurteilt. Niggemeier hatte den Kommentar, nachdem er ihn gelesen hatte, zwar sofort gelöscht, doch erschien dem Landgericht Hamburg diese Maßnahme nicht ausreichend. Es verlangt eine «erhöhte Prüfungspflicht».
Niggemeiers für mich ausgesprochen plausibler Argumentation: «Das Urteil hilft Unternehmen, die kritische Diskussionen ihrer Geschäftspraktiken verhindern wollen“. Jede Berichterstattung über Skandale wäre in den Augen der Hamburger Richter dann gefährlich, weil sie die Menschen zu heftigen Reaktionen provozieren könnte.» folgte das Gericht nicht. Niggemeier will in die Berufung gehen. Ich drücke ihm die Daumen und alles, was ich sonst noch habe.
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