Abmahnung: Besser keine Goggle Earth-Bilder verwenden

Auch die Verwendung von Google Earth-Bildern kann eine Abmahnung zur Folge haben. Wenn man eine kommerzielle Seite betreibt zumal. SpOn fasst die Lage in einem Artikel zusammen.

Den folgenden Hinweis werde viele kennen. Das abmahnende Unternehmen bezog sich im Fall des Saftblogs auf den letzten Teil des Hinweises.

Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen. [...] Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden.

Das LG Hamburg blickt jedenfalls auch in diesem Fall voll durch und urteilte vorgestern in einem einstweiligen Verfügungsverfahren:

Insbesondere können missverständliche oder unzutreffende Angaben der Firma Google zur Verwendungsmöglichkeit der bei Google Earth angezeigten Luftbilder nicht dazu führen, dass die Antragsgegnerin zur urheberrechtswidrigen Nutzung der Luftaufnahme berechtigt wäre.

Es wäre wirklich traumhaft, wenn jemand die “Chuzpe” hätte, Google wegen einer Teilmitschuld zu verklagen. Nur — keine Privatperson wird es sich im Traum erlauben, einen solchen Konzern zu verklagen. Ich würde sagen, dass unsere Gesetze in solchen Fragen einfach zu lückenhaft bzw. einfach unvollständig sind. Der Gesetzgeber muss gerade im Hinblick auf Internetrecht viel Nacharbeit leisten. Passieren tut bisher zu wenig. Nur gut, dass das Bundesverfassungsgericht (“Computer-Grundrecht”) gerade eine Entscheidung getroffen hat, die zumindest einmal würdigt, dass unser Leben in und mit der digitalen Welt auch neue Spielregeln benötigt.

Update:
Google Watchblog: Hier gibt es weiterführende interessante Infos dazu.

via Matthias