Aus zahlreichen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben ist mir aber bewusst, dass das Rechtsmittel der Abmahnung zum Teil missbräuchlich eingesetzt wird. Auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung reagiert und in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Vorschrift aufgenommen, die die verschiedenen Interessen einer ausgewogenen Lösung zuführt und die Verbraucher vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach ist vorgesehen, dass die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50.- Euro begrenzt werden, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handelt. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.Die Abgeordneten haben die Summe allerdings auf 100.-€ hochgesetzt. Die zweite und dritte Lesung ist für den 11. April 2008 vorgesehen.
(Hervorhebung durch mich)
Hier die vollständigen Beiträge (von Frau Zypries) auf Abgeordnetenwatch. Unbedingt lesen!
Wie hoch ist nochmal der Anteil der Rechtsanwälte in unseren Parlamenten? Bis diese klitzekleine Änderung, die durch andere Nebenbedingungen im Gesetz fast nichts ändern wird, wirklich einmal durch ist, werden noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Man kann sich halt nicht so richtig auf eine Minimierung des eigenen Einkommens verständigen. Dafür kann man auch Verständnis haben. Ich habe es nicht!
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Das Elend ist dabei, dass die Herren Abgeordneten nicht einmal wissen, worüber sie da entscheiden. Ich war im letzten Jahr bei meinem Abgeordneten, der im zuständigen Rechtsausschuss sitzt. Über die Abmahnpraxis im Internet wusste er bzw. sein Assi nichts und hatte ganz kugelrunde Augen, als ich ihm von Frau K. und ihren Brötchenfotos und der damit verbundenen Geldschneiderei berichtete. Die Leute sind so weltfern. Ein reines Trauerspiel.
Ich halte das für eine Verschlechterung des status quo. Begründungung siehe hier.