Sind die Abmahnungen nun gedeckelt oder nicht?

Laut Frau Zypries war die 2. + 3. Lesung für die geplante Gesetzesänderung terminiert für den 11. April 2008. Die Lesungen haben stattgefunden. In Kraft getreten ist diese Änderung allerdings noch nicht!

Kommentiert wird diese Änderung vom Bundesjustizministerium so:

Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.

Was die Änderung, wenn sie denn im Juli wirksam werden sollte, tatsächlich bedeutet, stellt der LBR-Blog klar.

Der Wortlaut der geplanten Änderung:
§ 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen erfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


Kommentare

  1. Steffino meint:

    danke für den beitrag

  2. Horst Schulte meint:

    gerne.

  3. Jana meint:

    Hallo Horst,
    ich bin bei Ihnen ja nur eine stille Mitleserin und musste gerade an Sie denken, nachdem ich das gefunden habe… was sagen Sie denn dazu?

    gefunden hier

    Janas letzter Blogeintrag Hiobsbotschaften

  4. Jana meint:
  5. Horst Schulte meint:

    @Jana, ja das ist ein Ding. Und es hat schon einigen Wirbel in der Blogosphäre verursacht. Mehr wird aber -wie immer- nicht passieren. Leider.

    Hier ein Link, der zeigt, wie andere darüber denken.
    http://sewoma.de/berlinblawg/2008/08/21/wolff-marting/rechtsanwalt-kuendigt-abmahnmissbrauch-oeffentlich-an/

    http://rivva.de/about/http://sewoma.de/berlinblawg/2008/08/21/wolff-marting/rechtsanwalt-kuendigt-abmahnmissbrauch-oeffentlich-an/

Trackbacks

  1. [...] geht also munter weiter. Die Gesetzesnovelle hat ihre Wirkung wohl noch nicht entfalten [...]