In Heilbronn wurden 3 junge Männer (zwischen 17 und 23 Jahren) wegen eines brutalen Überfalles auf einen 73 Jahre alten Rentner verurteilt. Der Mann hat schwere gesundheitliche Schäden davongetragen und ist heute ein Pflegefall.
Die Strafen: Zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten.
1. Koma-Schläger vs. Koma-Gese…
Auch diese 3 Täter sind einschlägig vorbestraft. Wie im Fall des 18jährigen Türken, der in dieser Woche trotz seines verbrecherischen Anschlages auf einen Familienvater vom Kölner Richter Richter Hans-Werner Riehe nicht bestraft worden ist.
Nun stellt sich bestimmt die Frage, ob die 2 bis 3 1/2 Jahre, die nun im Heilbronner Verfahren verhängt wurden, der Tat angemessen sind. Auf dieses dünne Eis begebe ich mich nicht. An diesem Fall kann man schon sehen, wie schwer es wohl sein dürfte, Recht zu sprechen.
Gut, dass diese Urteile nicht dem Mob überlassen werden. Abgesehen davon würden die Strafen wohl allein deshalb viel strenger ausfallen, weil es doch vermutlich auch im Heilbronner Fall wieder Jugendliche mit Migrationshintergrund gewesen sind. Ich weiß das nicht, weil albernerweise die Nationalität der Täter immer noch nicht in den Medienberichten erwähnt wird. Solche Fälle und Urteile sind ein gefundenes Fressen für die, die sich gerne als Hüter des Rechts aufführen und in Wahrheit doch nur üble Rassisten und Ausländerhasser sind.
Wahr ist aber auch, dass gegen solche Gewalttäter vorgegangen werden muss. Die Strafen müssen, wie ich heute schon einmal erwähnt habe, nicht unbedingt hart sein. Aber wirken müssen sie unbedingt. Im Kölner Fall ist das völlig außer Acht gelassen worden. In Heilbronn war der Richter klüger (?)












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