Getty Images International, einer der ganzen großen “Fotoanbieter” weltweit, hat eine große Abmahnkampagne gestartet und lässt “zahllose Homepagebesitzer” wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Vor der in diesen Fällen üblichen Unterlassungserklärung warnt die Anwaltskanzlei Wagner Halbe in einem ausführlichen Artikel.
Um sich nicht von vornherein sämtliche Einwendungen abzuschneiden, die etwa einem etwaigen Kostenerstattungsanspruch entgegen gehalten werden könnten, sollte der Abgemahnte die strafbewehrte Unterlassungserklärung ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter Verwahrung gegen die Kostenlast, jedoch gleichwohl rechtsverbindlich abgeben. Dies insbesondere, wenn unklar ist, wer überhaupt Betreiber der betreffenden Homepage ist oder aber dieser ausschließen kann, dass das nunmehr beanstandete Bildmaterial jemals auf seiner Internetseite eingebunden wurde. (Wagner Halbe)
Es geht also munter weiter. Die Gesetzesnovelle hat ihre Wirkung wohl noch nicht entfalten können.












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