Dafür umso mehr über die Ungerechtigkeit, die ihrem Berufsstand widerfahren ist. Die Öffentlichkeit hat sich darüber aufgeregt, dass das Urteil gegen den türkischen Schläger Erdinc S., in den Medien als “Intensivtäter” apostrophiert, zu milde gewesen sei. Das finde ich auch!
Nun beklagen sich die Richter über die Berichterstattung in den Medien und unterstellen, selbstredend, dass diejenigen die laut ihre Kritik äußerten, sich mit der Materie nicht auseinandergesetzt hätten. Das ist wohl wahr! Jedenfalls muss ich das für mich einräumen.
Meine Entscheidung war schnell gefällt: Ein Mann schlägt, ohne triftigen Grund, einen anderen. Der wird lebensgefährlich verletzt und fällt ins Koma. Anschließend ist der Mann berufsunfähig. Da mochte ich es nicht akzeptieren, dass der Täter nicht bestraft wird. Leichtfertig und wirklich sehr oberflächlich, mein Ruf nach Gerechtigkeit. Das darf man nicht tun. Das macht man höchstens Sonntagmittags am Stammtisch. Und die Justiz zu kritisieren – ja, das geht gleich gar nicht!
Die Richter, die sich gemeinschaftlich gegen die “Pressekampagne” wandten, fanden u.a.:
Gerade im Jugendstrafrecht gelte, so die Richter, „dass Opfer am besten durch Reintegration des Täters in die Gesellschaft geschützt“ würden. Die acht Juristen beklagen den „gedankenlosen Ruf nach möglichst langem Wegsperren“ und dem verbreiteten „Nicht-über-den-Tag-Hinausdenken“.
Was ist wohl schlimmer? Einer Hetzkampagne der Presse ausgesetzt oder durch ein Arschloch für sein ganzes Leben schwer geschädigt worden zu sein? Hinzu kommt, dass das Opfer nun zur Kenntnis nehmen darf, dass der Täter nicht einmal bestraft wird.
Aber wir haben ja alle keine Ahnung.









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