Vor einiger Zeit habe ich alle Anzeigen vom Blog getilgt. Ich fühle mich nicht unbedingt besser, aber mein Blog gilt nun nicht mehr als kommerziell.
So unglaublich das ist, aber das Gesetz sieht wohl vor (?), dass, sollten beispielsweise Adsense-Anzeigen im Blog geschaltet sein, Gewinnabsichten verfolgt werden. Sollte der Betreiber des Blogs gegen das Urheberrecht verstoßen, so wird er behandelt wie ein kommerzielles Blog. Er wird also die von Frau Justizministerin Zypries weiland (also vor der Novelle des betreffendes Gesetzes) großspurig angekündigten Verbesserungen bei einem infrage stehenden Verfahren rein gar nichts haben. Sowas nennt man wohl heiße Luft produzieren. Aber darin sind die in Berlin ja erwiesenermaßen ganz groß. Nur darin!
Das waren damals die Absichten, die Frau Zypries bei einem Juristenkongress u.a. formulierte:
Etwas pikiert werden später Anwälte auf ihre Kritik reagieren, in der sie zu teure Abmahnungen von Anwälten wegen Verletzungen des Urheberrechts rügt. Als Beispiel nennt sie die 15-jährige, deren Eltern eine vierstellige Anwaltsrechnung bekamen, weil das Mädchen ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hatte. Es sind Buh-Rufe zu hören, als Zypries ankündigt, dass in so „einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung“ nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt anfallen sollen. (Kölner Stadt-Anzeiger)
Hervorhebung (rot) von mir.
Wer sich am Ende durchgesetzt haben (Lobbyarbeit ist eben alles) wissen wir seit der Novelle des betreffenden Gesetzes. Gedeckelt werden die Abmahngebühren von Anwälten für die erste Abmahnung auf 100 Euro. Allerdings nur in “einfach gelagerten Fällen”, bzw. wegen einer “unerheblichen” Urheberrechtsverletzung im Internet, soweit “außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.” Ah, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Da haben wir es. Adsense-Anzeigen weisen den Blogbetreiber wohl nicht ausdrücklich als Privatmann mit rein privaten Ambitionen aus, sondern als jemand, der gewinnorientiert handelt. So lächerlich das klingt, es könnte vor Gericht darauf hinauslaufen.
Gesetzentwurf, BT-Drucksache 16/5048 (PDF)
Außerdem gilt es noch ein paar andere Kleinigkeit zu bedenken. So beispielsweise im Falle von Verstößen gegen das Urheberrecht, wenn der Rechteinhaber Lizenzgebühren geltend macht. Das kann durchaus teurer werden, als ein paar Hundert Euro, die der Anwalt kassiert.
Eigentlich könnte man unter solchen Bedingungen die Adsense-Anzeigen ohnehin im Blog lassen. Aber es gibt ja, außer den findigen Anwälten, z.B. Plugin-Autoren, die ähnliche Maßstäbe hinsichtlich der Frage, ob das Gegenüber kommerzielle Absichten verfolgt, anlegen und vom Benutzer des Produktes Geld für dafür verlangen. Auch dafür reichen solche Anzeigen im Blog. Ist mir schon passiert. Für ein Programm oder Plugin kann man Geld nehmen. Dagegen habe ich überhaupt nichts. Nur sollte in diesem Fall klarer herausgestellt werden, was unter einer kommerziellen Seite zu verstehen ist. Aber man kann das ggf. natürlich auch Anwälten überlassen.
Und außerdem, es gibt ja auch noch das Finanzamt! Das will, dass man diese “Einnahmen” versteuert. Ob das eigentlich alle wissen, die öffentlich im Internet ihre Einnahmen offenlegen? Aber wie sagte einmal ein Kommentator in diesem Zusammenhang: “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Solange es dauert.












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