Möge dieser Bündnisfall an uns vorübergehen

Uff. Was wäre eigentlich gewesen, wenn Georgiens Saakaschwilis Wunsch sich erfüllt hätte und Georgien bereits Mitglied der NATO wäre? Hätte er seinen irren Angriff dann gelassen oder hätten wir ihm in diesem Fall zur Seite stehen müssen? Vermutlich schon. Und dann?

Das wirft, wieder mal, die Frage auf nach der Stabilität in der Region und wie hoch eigentlich für uns die Risiken bei schnellen weiteren NATO-Mitgliedstaaten sind.

Kommentare

  1. Für das Eintreten des Bündnisfalles ist es m. E. notwendig, dass der NATO-Partner angegriffen wird. Wer selbst mit Offensivaktionen beginnt, bekommt wohl keinen Schutz von seinen Partnern. Außerdem wäre Russland in dem Fall sicher auch vorsichtiger gewesen, oder nicht?

  2. Horst Schulte meint:

    Ich hatte das anders verstanden. Aber vielleicht gilt es wirklich nur im Verteidigungsfall.

  3. Rayson meint:

    Klar, wir waren ja auch auf den Falklands dabei. Allerdings mit geheimen Geheimkräften.

  4. Horst Schulte meint:

    Ja, ist ja gut :-)

  5. Wobei das ja sogar ein Verteidigungsfall gewesen wäre, wenn die Briten es für nötig empfunden hätten, die NATO hinzuzurufen, oder nicht? Immerhin haben die Argentinier britisches Territorium besetzt.

    Übrigens sprach die Bundeswehr in der Zeit des Kalten Krieges immer nur vom V-Fall, dem Verteidigungsfall also.

  6. Rayson meint:

    Nehmen wir doch den Artikel 5 (Hervorhebungen von mir):

    Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

    Also ich lese daraus:

    1. Nur bei bewaffnetem Angriff.
    2. Unabhängig von einer Anforderung durch den Angegriffenen.
    3. Nicht festgelegt in der Art und Weise: “einschließlich”, aber nicht ausschließlich mit Waffengewalt
    4. Zielgebunden: Die “Sicherheit des nordatlantischen Gebiets soll wiederhergestellt werden”.

    Das ist insgesamt etwas anderes als “alle Mann sofort zu den Waffen und rein ins Kampfgebiet”.

  7. Ja, und “gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa und Nordamerika” schließt dann natürlich die Falklandinseln aus. Um die überseeischen Besitzungen muss sich jeder selbst kümmern.

    Wie ginge das dann eigentlich mit Georgien? Das liegt doch nicht in Europa, oder? *wunder*

  8. Rayson meint:

    Wie ginge das dann eigentlich mit Georgien?

    Gute Frage. Viel interessanter aber noch: Was, wenn NATO-Mitglied Türkei im asiatischen Teil angegriffen werden würde?

    Ich schätze mal, so eng wird man “Europa” dann nicht definieren wollen.

  9. Stimmt, an die Türkei hatte ich hier noch gar nicht gedacht…