Der mutmaßliche NS-Verbrecher Iwan Demjanjuk sollte an die deutschen Behörden ausgeliefert werden. Er war 1952 in die USA emigriert. Im April 1988 wurde er in Israel zum Tode verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof Israels hob dieses Urteil jedoch mit der Begründung auf, dass nicht bewiesen wäre, ob Demjanjuk identisch mit dem Gesuchten (“Iwan der Schreckliche”) sei. Demjanjuk reiste nach seiner Freilassung (7 Jahre waren seitdem vergangen) wieder in die USA. Er erhielt seine amerikanische Staatsangehörigkeit, die ihm aufgrund des Prozesses in Israel aberkannt worden war, wieder zurück.
Die Nazi – Jäger gaben nicht auf und so begann im Jahre 2001 ein erneuter Prozess gegen den vermeintlichen NS-Verbrecher. Inzwischen gilt als sicher, dass der Mann in Treblinka, Sobibór und Majdanek sowie dem Konzentrationslager Flossenbürg und dem Zwangsarbeitslager Trawniki “Dienst” getan hat. Es wird ihm die Beteiligung an der Ermordung von fast 30.000 Menschen vorgeworfen.
Im Jahr 2006 wurde die Auslieferungsanordnung der US – Einwanderungsbehörden bestätigt. Die Begründung Demjanjuks, ihm stehe in seiner früheren Heimat, der Ukraine Folterungen bevor, wurde abgewiesen. Das Berufsgericht, das Demjanjuk anrief, bestätigte im Januar 2008 die Ausweisung. Sein letzter Versuch, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes der USA, scheiterte, so dass einer Auslieferung eigentlich nicht mehr im Wege stand.
Da die Ukraine wie auch einige andere Staaten den Mann nicht aufnehmen wollen, hatte die Ludwigsburger Fahndungsstelle für NS-Kriegsverbrechen sich darum bemüht, den Mann vor ein deutsches Gericht zu stellen.
Dies ist zunächst daran gescheitert, weil die Münchener Staatsanwaltschaft sich dafür nicht zuständig erklärt hat. Nun will die Fahndungsstelle die Zuständigkeit durch den Bundesgerichtshof (BHG) klären lassen. Unter den vielen Opfern des mutmaßlichen NS-Verbrechers befanden sich 1.900 deutsche Juden. Damit könnte also eine Zuständigkeit deutscher Gerichte sehr wohl gegeben sein.
Mich wundert, dass Israel sich in diesen Fall scheinbar nicht eingeschaltet hat. Ob das mit dem damaligen Freispruch (mangels Beweisen) zu tun hat? Kann also ein solcher Mann dort nicht mehr wegen dieser Verbrechen verurteilt werden?
Jedenfalls ist Demjanjuk inzwischen über 88 Jahre alt. Ob ein solcher Prozess unter diesen Umständen wirklich noch Sinn macht? Solche Fragen werden sich, sofern es heute noch überhaupt noch vergleichbare Fälle gibt, sehr bald auf natürlichem Weg beantwortet haben. Dem Mann ist jedenfalls nie seine gerechte Strafe zuteil geworden. Wenn er die Taten, die ihm vorgeworfen werden, wirklich begangen hat, ist das schon allerhand.









Also nach deutschem Recht ist ein Freispruch ziemlich endgültig. Eine Wiederaufnahme ist nur unter sehr engen Voraussetzungen (z. B. Geständnis oder erwiesene Falschaussage von Zeugen) möglich; neue Beweise reichen dafür gerade nicht aus.
Dieses Prinzip gibt es in ähnlicher Form in den meisten Rechtsstaaten, da dürfte auch Israel keine Ausnahme sein.
Naja, vielleicht ist es ja auch schon eine Strafe, sich zeitlebens verstecken und permanent Angst vor der Entdeckung haben zu müssen. Eine gerechte Strafe ist das angesichts der vorgeworfenen Taten natürlich noch lange nicht.