Statement von Taxi Deutschland zu Uberx-Start in Deutschland
Frankfurt, 19.5.2015. Das Unternehmen Uber hat heute den Start des Angebotes Uberx in Hamburg verlautbart. Hierzu gibt die Genossenschaft Taxi Deutschland folgendes Statement ab:
„Wir haben Zweifel, dass Uberx ein Angebot ist, das den deutschen Gesetzen vollständig entspricht, denn das Oberverwaltungsgericht Berlin hat Ubers offenbar baugleiches Modell Uberblack längst verboten.“
„Auch mit den so konzessionierten Fahrzeugen und Fahrern inklusive Versicherung hat Uber es geschafft, das PBefG zu brechen, und wurde daraufhin vom Gericht (OVG Berlin) verboten.“
„Wir werden beobachten, ob Uber hier wieder ohne Genehmigung Taxi spielt oder die Gesetze für Mietwagenverkehr erstmalig beachtet. Sollte Uber sich tatsächlich vollständig an die Gesetze halten, freuen wir uns auf den Wettbewerb. Denn wir sind uns sicher, dass niemand einen so günstigen und zuverlässigen Service leisten kann wie das Taxigewerbe.“
Hintergrund: Uberblack arbeitet ebenfalls mit konzessionierten Mietwagen sowie Chauffeuren mit Personenbeförderungsschein. Mietwagenunternehmen sind versichert und als solche bei den zuständigen Behörden registriert. Uberblack hatte unter anderem gegen die Rückkehrpflicht verstoßen, mit dem der Gesetzgeber Chauffeurdienstleistungen vom Taxiservice abgrenzt.