Passfoto für die elektronische Gesundheitskarte

Susanne weist darauf hin, dass jetzt nach und nach Anforderungen der Krankenkassen bei den Versicherten eintreffen werden. Es geht um ein farbiges Passfotos, das für die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden soll. Susanne weist auf die immer noch ungeklärte Rechtslage hin und hat eine Erklärung verlinkt, mit der man bei der eigenen Krankenkasse einmal nachfragen kann. Hierin wird um eine rechtsverbindliche Aufklärung des Sachverhalts gebeten.


Kommentare

  1. Gilbert meint:

    Schön und gut, aber wo liegt denn jetzt wieder das datenschützerische Problem? Die Karte wird auf eine bestimmte Person ausgestellt, wieso sollte sie dann nicht ein Bild enthalten? Schließlich wird mit den Karten ja auch genug Unfug angestellt, indem Leute mit einer fremden Karte bei einem Arzt auftauchen. Das wäre dann nicht so einfach, zumal man dann auch den Arzt persönlich haftbar machen könnte (bei den Kreditkarten war die Akzeptanz zu gering, weil freiwillig, außerdem sind die über PIN auch anders gesichert).

    Irgendwie ist es immer das Gleiche mit den Datenschützern: sich großartig über eine “Verletzung der Rechte” aufregen, wo es nicht wehtut, aber zu faul, seine Emails zu verschlüsseln …

  2. Horst Schulte meint:

    Irgendwie ist es immer das Gleiche mit den Datenschützern: sich großartig über eine “Verletzung der Rechte” aufregen, wo es nicht wehtut, aber zu faul, seine Emails zu verschlüsseln …

    Da muss ich dir wirklich zustimmen. Ich habe nicht mal eine Ahnung, wie man E-Mails verschlüsselt. Dafür habe ich mich bisher einfach nicht interessiert. Meine E-Mails sind ja auch nicht so wichtig… Aber — ich bin ja auch kein Datenschützer, nicht wahr? ;-)

Trackbacks

  1. Christof sagt:

    @enypsilon Du musst gar nicht, die Rechtslage ist alles Andere als geklärt: http://is.gd/14tGU und http://is.gd/14tI3