Gerechtigkeit in Deutschland: Täter = Bewährung – Opfer = Koma

Es gibt Nachrichten, die mich wirklich rat- und sprachlos machen. Die hier ist eine solche. Der 19jährige Erdinc S. ist ein Mann, der einen anderen nach Ansicht des Gerichtes ungewollt ins Koma geschlagen und getreten hat. Er wurde nun bestraft. Seine Strafe lautet: 1 Jahr und 9 Monate. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Dass er keine Bewährung verdient hätte, belegt für meine Begriffe schon die Tatsache, dass er im Moment aufgrund eines anderen Gewaltaktes einsitzt. Ich hatte hier schon mehrfach über diesen Erdinc S. geschrieben.

Im Gegensatz zum ersten Prozess hat das Gericht nun festgestellt, dass die Frage nach “schädlichen Neigungen” mit Ja zu beantworten sei. Daher, ist im Zeitungsbericht zu lesen, sei man deutlich über das Strafmaß der ersten Instanz hinaus gegangen. Allerdings wird Erdinc S. wie auch in der ersten Verhandlung zugute gehalten, dass er die Tat zwar vorsätzlich begangen habe, dass er aber die Folgen seiner Tat nur “fahrlässig” zu verantworten habe. Demnach hätte er also nicht voraussehen können, welch verheerende Wirkung seine Gewalttat beim Opfer haben würde.

Das ist einfach unglaublich. Wann wird der Mann wieder auf freiem Fuß sein? Wieviele Leute wird er noch ins Koma prügeln? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Dieser Staat wird es wohl auch dann nicht tun.

Es besteht allerdings eine Chance, dass Erdinc S. vorerst im Gefängnis bleibt. Im Januar könnte nämlich ein Bewährungswiderruf anstehen. Und der Typ  hat sich ja nicht gerade durch vorbildliches Verhalten ausgezeichnet.