Karneval: Saufen, Feiern und was noch?

Seit Wochen läuft im TV eine Karnevalssendung nach der anderen. Auf fast allen Programmen. So nehme ich es jedenfalls wahr. Die Berichte über Weiberfastnacht sind überschattet von negativen Begleiterscheinungen – jedenfalls waren sie es früher.

Es wird gesoffen bis zum Umfallen und die nicht ausbleibende und vielleicht gewünschte Enthemmung führt zu noch Schlimmerem. Die Zahl der Körperverletzungen hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Btw: Wenn die Leute heute feiern, müssen sie scheinbar ihre Trinkgläser danach unbedingt zerdeppern. Eine Feststellung, die leider nicht auf die Karnevalszeit begrenzt ist. Mir fällt das schon seit Jahren auf. Eine Erklärung für diese “Sitte” habe ich nicht gefunden.

Ich gehöre nicht zu den Menschen, die abstinent leben.  Alkohol verdamme ich nicht. Auch unterstütze ich Vorschläge nicht Alkohol gegen Limo auszutauschen. Das soll jeder selbst entscheiden. Vorausgesetzt sie oder er sind alt genug. Jungen Menschen soll Alkohol nicht zugänglich sein. Das ist geregelt.

Das Jugendschutzgesetz ist in dieser Hinsicht eindeutig:

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

    1. 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
    2. 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

    (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

    (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

    1. 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
    2. 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

    (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

    Viel scheint das allerdings nicht zu bringen.  Alkohol kann man sich irgendwie beschaffen und wenn es ältere Freunde oder Geschwister sind. Die Regelverstöße treten so massenhaft auf, das man sich auch darüber wundern kann.

    Das Konsumieren von Alkohol ist in unserer Gesellschaft normal. Es findet im Grunde niemand was dabei. Wenn wir betrunkene Jugendliche sehen, schütteln wir zwar mit dem Kopf und sind zum Teil auch über das empört, was wir sehen, es käme uns aber nicht wirklich nicht in den Sinn, Alkohol zu verbieten. Wir wissen ja schließlich auch, dass Verbote wegen nicht wirklich helfen würden. Zudem gibt es eine starke Lobby der Industrie, die an solchen strikten Regelungen überhaupt nicht interessiert ist.

    Eine andere Möglichkeit, die Auswüchse in den Griff zu bekommen wäre, Karneval von der Straße in die Kneipen oder Hallen zu verlegen. Vielleicht wäre es dort eher möglich, die jungen Leute unter Kontrolle zu halten. Wer Alkohol trinkt fliegt raus. Für den ist die Feier zu Ende. So, wie man das früher im Jugendheim gehandhabt hat. Toll. Dann wäre der Straßenkarneval im Eimer.

    Alles in allem muss man wohl feststellen, dass die negative Veränderung beim Karneval wie viele andere Dinge, auf den Überfluss an Möglichkeiten zurückzuführen sind, dem unsere Gesellschaft (noch) “ausgesetzt”  ist. Es gibt Menschen, die mit ihrer Freiheit scheinbar nicht umgehen können. Deshalb werden wir sie aber wohl doch nicht aufgeben wollen, nicht wahr?

    Wir könnten ja vielleicht auch mal bei uns ganz persönlich beginnen. Damit zum Beispiel,  uns selbst zu beschränken und unseren Kindern ganz persönlich ein Vorbild zu sein. Aber das genau tun wir meistens wohl nicht. Im Gegenteil: Wir genießen unsere Freiheit und nehmen gelegentlich auch gern einen zur Brust. Wir tun es heute weniger exzessiv und nicht mehr so häufig, weil wir ein bisschen auf unsere Gesundheit achten müssen. Die Rekonvaleszenz nach einem Alkohol – Exzess dauert schließlich heute 2-3 Tage, manche sagen: noch länger. Früher war eben einfach alles besser. Sogar Fastelovend.

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