Es gibt Leute, die fragen sich, ob die fristlose Kündigung der Supermarktverkäuferin Barbara E. bei Kaisers Tengelmann etwas damit zu tun hat, dass sie als Mitglied der Gewerkschaft einen Mitarbeiter-Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen organisiert hatte. Das kann sich die Richterin des Landesarbeitsgerichtes, die die Kündigung gegen E. heute für rechtens erklärte, allerdings überhaupt nicht vorstellen.
Vorstellen kann diese sich allerdings, dass jemand nach 30jähriger Tätigkeit für die Firma seinen Job für 1,30 Euro aufs Spiel setzt.
Hoffentlich steht die Frau den Gang durch die Instanzen durch. Sie hat zum Glück die Gewerkschaft im Rücken.
Tagesschau: Gericht: Kassiererin wegen 1,30 Euro zu Recht gekündigt












Hm. Ich finde es auf der einen Seite richtig, dass der Fall rechtsstaatlich bis in die letzte Instanz zu Ende geführt wird. Gewerkschaften sind dazu da, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und in diesem Fall auch Rechtsschutz zu gewährleisten. — Ich finde allerdings die Urteilsbegründung der Arbeitsrichterin schlüssig. Es geht nicht um die Höhe des Schadens und es kann auch vor einem Arbeitsgericht nicht um einen »Dank für Mitarbeit« gehen. »Dank« (eigentlich Gegenleistung) für Mitarbeit ist der monatliche Lohn. Es geht hier einfach um den Vertrauensverlust und um die Frage, ob man der Mitarbeiterin noch eine Kasse anvertrauen kann. Und diese Frage kann der Arbeitgeber verneinen.
Dass der Arbeitgeber die Frage nach dem Vertrauen in die Mitarbeiterin verneinen kann habe ich schon verstanden. Es sollte aber klar sein, dass diesem Fall von Beginn an nur Verdachtsmomente zugrunde gelegen haben. Die Zeugen, die erst in der zweiten Instanz vom Arbeitgeber gebracht wurden, stufe ich nicht als glaubwürdig ein. Dann aber hätte der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aufgrund eines reinen Verdachts ausgesprochen. Spätestens dann würde sich für mich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen und zwar auch deshalb, weil die Frau seit über 30 Jahren für das Unternehmen tätig ist. Außerdem passt das Urteil für mich auch deshalb nicht in diese Zeit, weil zig Manager sich Vergehen in weitaus anderen Dimensionen geleistet haben. Sie gehen mit Abfindungen von Board. Von fristlosen Kündigungen ist bei diesen Arschlöchern nie die Rede.
Ich war im Prozess nicht dabei. Ich weiß auch nicht, ob und wie man nachweisen kann, dass die Kassiererin diese Pfand-Bons selbst eingelöst hat. Offensichtlich hatte die Argumentation des Unternehmens aber bisher Bestand.
Verhältnismäßigkeit und Justiz — ja, das lässt mich auch ratlos zurück. Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für eine Ermahnung oder Abmahnung gewesen. Ich will diese Kündigung nicht rechtfertigen. Aber ich bin nun mal kein Richter und kenne den Fall auch nur aus der Presse. Ich bin selbst gespannt, wie die höheren Instanzen entscheiden.
»Klassenjustiz« ist es in meinen Augen jedenfalls bisher nicht. Die Frage nach der Behandlung anderer Delikte oder nach der Behandlung der Manager stellt sich im Arbeitsgerichtsprozess nicht. Auch die Dauer der Beschäftigung kann hier kaum eine Rolle spielen. Das würde sich nach fünf Jahren Beschäftigung auch nicht anders darstellen.
Hier in Sachsen gab es den Fall, dass eine Fleisch- oder Käseverkäuferin wohl ganz wenige Weinbeeren gegessen haben soll, die eigentlich zur Dekoration bestimmt waren. Die Tat war unstrittig. Die Kündigung hatte Bestand. Auch dort ist die Frage der Verhältnismäßigkeit zu stellen. Im Handel gibt es wohl zum Teil extrem strenge Regeln, bis hin zur Behandlung der Trinkflaschen von Kassiererinnen.
Hat eigentlich irgend jemand schon mal was von einem Urteil wegen ‘unwiderbringlichen Vertrauensverlustes’ gegen einen der Bankmanager gehört?
Aktuelle Prozesse gegen Mitarbeiter von Privatbanken sind mir nicht bekannt. In Dresden gab es vor einigen Jahren einen Bankbankrott und damals wurden auch Verantwortliche verurteilt. Manager der ehemaligen Landesbank stehen hier in Sachsen vor Gericht. Und SIEMENS-Manager stehen schon länger vor Gericht bzw. sind meines Wissens schon verurteilt worden.