Jedenfalls darf man sich dabei nicht fotografieren lassen und die Fotos dann noch bei Facebook oder anderen SocialNetworks veröffentlichen.
Einer kanadische Frau, die an Depressionen leidet und aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit von der Versicherung ihres Arbeitgebers finanziell unterstützt wird, hat diese nun irgendwie die Fotos aufgestöbert (obwohl diese nur für Freunde freigegeben waren) und deren “Aussage” für sich zu nutzen gewusst. Die fröhlichen Bilder haben die Versicherung dazu bewogen, die finanzielle Unterstützung zu streichen.
Auch in Deutschland warnen Experten davor, dass persönliche Angaben und Fotos auf sozialen Netzwerkseiten zu Problemen führen könnten. Nicht nur potenzielle Arbeitgeber oder der aktuelle Chef können dort recherchieren, sondern theoretisch auch Versicherungen, wie der kanadische Fall zeigt.
Quelle: Geld weg wegen Facebook-Fotos – Kölner Stadt-Anzeiger | Link
Mich erinnert das an den Zusammenstoß mit einer Versicherung, den ich vor Jahrzehnten einmal mit einer deutschen Versicherung hatte. Es ging um meinen Vater, der nach einem Arbeitsunfall eine versteifte Hand hatte. Er konnte die Hand nicht mehr zu einer Faust schließen und bestimmte Werkzeuge, die er als Gärtner benutzte, einfach nicht mehr richtig betätigen. Dafür erhielt er von der Berufsgenossenschaft eine Rente (nach meiner deutlichen Intervention wurde diese übrigens bis an sein Lebensende gezahlt). Die Versicherung hatte damals nach wenigen Jahren die Zahlung der Rente drastisch reduzieren wollen. Als Begründung wurde angeführt: “Minderung der Einschränkungen durch Gewöhnung”. Aufgrund meines Briefes wurde mein Vater damals von einem Gutachter gecheckt. Von der Rentenminderung war danach nie mehr die Rede. Die versuchen wirklich alles.
Nun muss man sich vorstellen, in welche Lage man heute geraten kann. Da leiden Menschen unter Depressionen und müssen darauf achten, dass man sie nicht etwa irgendwann zufällig einmal lachend oder fröhlich fotografiert, weil man ihnen ansonsten den Geldhahn abdreht. Zumindest können es sich die Versicherungskonzerne leisten, solche auf eine sehr hohe Skrupellosigkeit schließenden “Versuchsballons” steigen zu lassen. Wer dann keine Kraft dazu hat, sich zu wehren, hat verloren. Darauf scheinen viele zu setzen. Im übrigen stehen den Konzernen ganze Heerscharen tüchtiger Anwälte zur Verfügung, gegen die man als Otto-Normalverbraucher leider kaum Chancen haben wird. Trotzdem muss man sich mit allen Kräften wehren!
Foto von Günter Havlena @ Pixelio.de












da kann man nur sagen, dumm gelaufen.
So weit meine Erfahrungen zum Thema Depressionen reichen, darf man sich dies ja nicht so vorstellen, daß man durchgehnd ein Trauerklos ist. Es gibt da durchaus auch mal Momente, wo man sich besser fühlt. Es ist eben nur die Frage, wie lang sind diese Momente. Wegen ein paar Fotos, wo man sich fröhlich zeigt, heißt ja noch lange nicht, daß die Depression weg ist. Oft lacht man ja auch nur aus Höflichkeit und weil alle anderen auch lachen. Lachen wirkt auch ansteckend. Ausserdem, wenn jemand wirklich eine Depression hat, dann ist diejenige/derjenige auch sehr erleichtert, wenn sie/er dann endlich mal wieder lachen kann und die blöde Depression weg ist.
Kann Michaela nur zustimmen. Ich würde das im genannten Fall ausklagen!
Ich würde das auch versuchen. Allerdings, wie schon gesagt, die Anwälte der Versicherungen sind wohl nicht ohne.
Lass dich nicht erwischen, wenn du grinst Horst! das gibt SOFORT Strafpunkte vom Chef! :daum:
Ein fleißiger Mitarbeiter muß immer “ernstlich” und leicht gebückt vor seinem Comp hocken. Natürlich mit einem Auge immer auf die Tür – damit er schnellstens aufspringen kann, wenn der Herr Chef hereinkommt!
Diesem ist dann gleich Meldung über den Arbeitsfortschritt zu machen. Wenn du dich daran immer hälst, erlaubt der Chef dir vielleicht sogar, ihm ungefragt einen devoten Gruß zu entbieten. Vielleicht…
@Fischkopp: dafür brauchst du erst mal viel Geld, das du in der Regel als Rentenbezieher nicht hast.