Die rechtlichen Gründe

21.12.2009 · 7 Kommentare · 421 LESER

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Im “Album 2009” kamen solche Einblendungen nicht gerade selten vor. Zuerst dachte ich, dass es sich nur um einige Aufnahmen von Michael Jackson handeln würde, die vom Rechteinhaber für das Internet nicht freigegeben wurden. Dem war aber nicht so. Auch andere Themen enthielten Ausschnitte, die mit diesem Hinweis “ausgelassen” wurden.

Ich weiß nicht, ob es in anderen Ländern auch diesen Hickhack gibt. Bestimmt werden auch dort solche rechtlichen Unterscheidungen bestehen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Lösungen auf Dauer bestehen bleiben. Zumal dann, wenn die Medien, was ja nun wirklich abzusehen ist, miteinander verschmelzen werden.

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1 Sven 21.12.2009 um 13:02 Reply to this comment

Für soetwas darfst du dann auch bald volle GEZ Gebühren zahlen, wenn du keinen Fernseher und Radio hast, sondern nur einen Computer mit Internet, ist doch richtig nett, oder?

Lieben Gruß
Sven

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2 ap 21.12.2009 um 13:16 Reply to this comment

Die nehmen es von den Lebendigen. Die nehmen Milliarden ein und das ist denen immer noch nicht genug.

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3 Sven 21.12.2009 um 15:44 Reply to this comment

Die würden es auch von den Toten nehmen wenn sie könnten, aber das geht ja zum Glück nicht, die schauen kein Fernsehen ;-)

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4 LexX Noel 21.12.2009 um 16:36 Reply to this comment

Diese Lücken in den Sendungen gibt es auch im Podcast von Quarks&Co sowie 3Sat@Neues zu bestaunen. Dafür soll man dann auch noch GEZ zahlen, damit ich mir solche halben Sendungen anschauen kann.

Nein dafür zahle ich nicht, nur für das was ich nutze.

Wobei ich mich bisher auch weiterhin beständig gegen die GEZ wehre und das wohl auch noch lange andauern wird.

@Sven: Irgendwelche findigen Anwälte würden bestimmte eine Möglichkeit finden das so zu drehen, das die Toten erst mal beweisen müsste das Sie keinen Fernseher haben.

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5 Sven 21.12.2009 um 17:03 Reply to this comment

Das würde ich dann aber gerne einmal sehen, wenn sie das nicht können, kommen die dann in Beugehaft?

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6 LexX Noel 21.12.2009 um 17:15 Reply to this comment

@Sven: Mir ist bisher kein Vorfall bekannt, wo eine lebende Person die Ihre GEZ-Gebühren nicht gezahlt hat in Beugehaft kam.

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7 Sven 22.12.2009 um 01:32 Reply to this comment

@LexXNoel die waren ja auch vorher eingeschüchtert genug und haben gezahlt ;-) Im Ernst, es ist vielleicht ein wenig Übertrieben, aber ich möchte nicht wissen wie weit sie wirklich gehen würden um an das Geld zu kommen.

Lieben Gruß
Sven

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