Das Gesetz sieht also keine Handhabe

Der BHG hat heute ein Urteil gesprochen, für das die Opfer und die Angehörigen eventueller weiterer Opfer des Täters, der aufgrund dieses Urteils auf freiem Fuß bleibt, bestimmt vollstes Verständnis haben werden.

Der Gerichtssprecher erläuterte die Entscheidung des Gerichts, dass das Gesetz in diesem Fall keine Handhabe sehe. Ich denke, ich habe ihn akustisch richtig verstanden und frage mich, wieso das Gesetz keine Handhabe sieht. Sollten das nicht die Richter leisten?

BGH: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Nachträgliche Sicherheitsverwahrung abgelehnt Ein aus der Haft entlassener Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß, obwohl Gutachter ihn als gefährlich einstufen. Das entschied der BGH in Karlsruhe. Der mehrfach vorbestrafte 59-Jährige kommt nachträglich nicht in Sicherungsverwahrung.

Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,8010932,00.html


Kommentare

  1. Gilly meint:

    Ich wüsste ja gerne mal, welche Gelder alleine der Polizeischutz des netten Herren so verschlingt… Das Urteil ist für mich ebenfalls nicht ganz verständlich.

  2. Kiri meint:

    Man muss allerdings bedenken, dass nach der Verbüßung einer gesetzlich gesicherten Haftstrafe nicht einfach so weiterhin jemand einfach “eigentlocht” bleiben darf, weil das dem Rechtsstaatsprinzip schlicht und einfach widerspricht. Man _darf_ eben niemanden ohne rechtlich bindendes Gerichtsurteil weiterhin festhalten. Selbst wenn das Gericht das anordnet, so ist das doch recht wackelig. Warum? Weil derjenige, der weiterhin im Knast hockt sich keiner weiteren Tat schuldig gemacht hat.

    Auch wenn ich persönlich es nicht toll finde, dass man so Gesockse wieder auf freien Fuß setzt – Grundgesetz steht nunmal höher als Bundesgesetze. Und da man jemanden ohne Urteil nicht festhalten darf, weil das den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, hätte sich Onkel Staat da über kurz oder lang die Pfoten verbrannt.

    Ergo war kein anderes Urteil zu erwarten.

  3. JürgenHugo meint:

    @GillY:

    Wieso Polizeischutz? Ohne würde sich das Problem vielleicht von alleine beheben… :miesdrauf:

  4. ap meint:

    @Gilly: Den Polizeischutz wird er brauchen, wenn ich die Lage in dem kleinen Ort, in dem er jetzt wohnt, richtig verstanden habe und das kostet natürlich viel Geld.

    @Kiri: Mit dem Urteil war zu rechnen. Nur beantwortet das leider nicht die Frage danach, wie vor allem die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft des Mannes sich jetzt fühlen werden und ob es überhaupt verantwortbar ist, ihn auf freiem Fuß zu lassen. Die Prognosen der Gutachter sollen jedenfalls eindeutig dagegen sprechen. Jedenfalls kann ich die Aufregung in dem Dorf verstehen.

    @JürgenHugo: Du wieder mit deiner praxisnahen Denkweise. Kein bisschen rechtsstaatlich, der Jürgen. :taumel:

  5. JürgenHugo meint:

    Ich weiß, das Selbstjustiz nicht richtig ist – aber: ist die Entscheidung des Gerichts richtig? Hmm. Der Täter hat ja wohl etwas mehr gemacht als beim Aldi Schnaps geklaut…

  6. Kiri meint:

    Wir könnten natürlich auch so ein Prangerverzeichnis à la USA einrichten.

    Jedoch wäre dann wieder das Persönlichkeitsrecht und die Menschenehre des Betroffenen verletzt. Was man machen kann? Gute Frage. Wenn man Gerechtigkeit haben will, darf man wohl keine Ausnahmen machen. Oder man schraubt das Höchststrafmaß eben auf Lebenslänglich hoch. Richtiges Lebenslänglich, nicht diese 15-Jahre-Plörre.

    Aber gibt noch sooo viele Wege. Das wär vielleicht auch ‘ne Lösung: :klo:

  7. JürgenHugo meint:

    Ich weiß was – wie man den Täter jetzt doch noch bestrafen kann, ohne Gewalt anzuwenden. Das Gericht muß ihm vorschreiben, das er NUR und ausschließlich den IE 6 benutzen darf. Und die ja sowieso anwesende Polizei muß das ständig kontrollieren, das der JA keinen anderen Browser nutzt. So. :miesdrauf:

  8. Das kann doch nicht Euer ernst sein. Überlegt mal, wohin das führt, wenn Menschen ohne legale Grundlage weggesperrt werden. Ein gewagtes Spiel, das ihr da spielen wollt.

  9. ap meint:

    @Alle and die Wand:

    wenn Menschen ohne legale Grundlage

    ohne legale Grundlage? Mit anderen Worten: Du möchtest lieber abwarten, bis der Mann (ich erinnere an die Gutachter) ein weiteres Verbrechen verübt hat? Dann haben wir alle Rechtsgrundsätze gewahrt. Übernimmst du für das Leben eines Mädchens dann die Verantwortung?

    Komische Einstellung – auch wenn mir der Konflikt schon einleuchtet.

  10. “ohne legale Grundlage?”

    Das BGH ist für mich eine solche.

    “Du möchtest lieber abwarten, bis der Mann (ich erinnere an die Gutachter) ein weiteres Verbrechen verübt hat?”

    Das ist doch (hier fast schon wörtlich) ein Totschlagargument. Ich finde es gefährlich, solche Allgemeinplätze oder umgekehrt Einzelbeispiele für eine eine solch grundlegende Frage als Argument heranzuziehen.

    Denn die entscheidende Frage ist NICHT, ob in diesem oder jenen Fall eine Maßnahme Erfolg hätte oder ein einzelnes Unheil verhindern würde, sondern, wo man die Grenze zieht. Gesetze sind letztlich ebenso willkürliche Setzungen und in Einzelfällen und der Detailbetrachtung möglicherweise unzulänglich. Aber am Ende wird JEDER Fall an dem Gesetz gemessen.

    Um deine Aussage zu übertreiben, sollte sich vielleicht jeder Mann einfach vorsorglich wegsperren lassen, da er überdurchschnittlich gefährlich ist. In England gehen sie diesen Weg bereits, so weit ich weiß. Dort braucht jeder, der mit Kindern umgeht eine Unbedenklichkeitsbescheinung. Das kann es doch nicht sein, oder?

  11. ap meint:

    @Alle and die Wand: Dieser Fall stellt, wie du richtig schreibst, einen Einzelfall dar. Insofern kann ich deiner Argumentation folgen. Es ist nicht so, dass ich willkürlich jemanden wegsperren würde. Willkürlich bedeutet aber, dass es hierfür gar keine Berechtigung gäbe. Im vorliegenden Fall ist das aber doch ganz anders. Ich beziehe mich wiederum auf die Aussage verschiedener Gutachter, die eine schlechte Prognose für diesen Wiederholungstäter gegeben haben.

    Wenn ich die Entscheidung richtig verstanden habe, muss eine Sicherheitsverwahrung ggf. bereits zum Zeitpunkt des Urteils in Erwägung gezogen oder angeordnet werden. Das würde doch andererseits bedeuten, dass Richter aufgrund dieser Sachlage sozusagen vorsorglich und vorbehaltlich der Aussagen irgendwelcher Gutachter dazu veranlasst werden, die Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Das scheint mir auch keine gute Lösung zu sein.

    Nun habe ich grundsätzlich ein hohes Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung und ich neige überhaupt nicht zu Aufrufen wie “Alle an die Wand”. Aber gerade vor dem Hintergrund der Taten dieses Mannes finde ich die entstandene Aufregung nachvollziehbar. Auch wenn es deinem Sinn für Gerechtigkeit zuwider läuft: Ich würde mich auch nicht wohl fühlen, wenn ich diesen Wiederholungstäter in der Nähe meines Wohnortes wüsste.

  12. Kiri meint:

    Irgendwie erinnert mich das ganze langsam an Minority Report. Übrigens, mieser Film war das. Doch.

  13. ap meint:

    Ich will keine Morde in der Zukunft verhindern, sondern ich möchte, dass wir vor Leuten geschützt werden, die sich ziemlich fieser Verbrechen schuldig gemacht haben. Es geht nicht um die Verfolgung Unschuldiger oder um einen diffusen Verfolgungswahn. Nein, es geht um eine konkrete Bedrohung, für die manche nur deshalb keinen Sinn haben, weil sie persönlich nicht betroffen sind oder sich nicht betroffen fühlen.

  14. Ist mehr schon klar und ich sehe deinen Punkt. Aber am Ende gibt man viel mehr auf und andere zahlen später den Preis. Wenn wir die legale Grundlage verlassen, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Und der unsinnigen Übertreibung. Beispiele wozu das führen kann findet man in der Geschichte und in der Gegenwart. Bei jedem Loch im Rechtsstaat wird sich immer einer finden, der es erweitern wird.

    Ich wähle oft willkürlich und impulsiv einen Namen (man sieht das auch am Tippfehler). “Alle an die Wand” war vielleicht zu provokativ, aber fand ich schon passend, wenn offen über Selbstjustiz oder die Kosten zum Schutz eines Menschen nachgedacht wird. Selbst, wenn es im Spass geschieht, es bleibt, wie man sieht(“und ich neige überhaupt nicht zu Aufrufen wie “Alle an die Wand””), doch immer etwas davon hängen.

    Mein Fazit: Gesetze haben immer Fehler und können nur so gut wie möglich sein. Doch neben dem bloßen Wortlaut gibt es immer einen Geist im Gesetzestext, den Richter interpretieren und anwenden können. Allerdings nicht nach Belieben.
    In diesem Fall gibt es einen Mann, der potentiell besonders gefährlich ist. Man muss ihn daher besonders überwachen, aber auch schützen. Ihn wegzusperren, wäre möglicherweise sicherer und billiger. Die gesetzliche Grundlage dafür fehlt aber (BGH).
    Wenn man dennoch der konkreten “ökonomischen Logik” in diesem Fall folgt, wird man viele weitere Fälle finden, die man “sicherer und billiger” doch einfach wegsperren könnte. Auch, wenn man selber das nicht vorhat, findet sich immer jemand anderes, der diese Vorlage dann gerne aufgreift.

  15. Didi meint:

    @webspitzel; Zitat: “Ich denke, ich habe ihn akustisch richtig verstanden und frage mich, wieso das Gesetz keine Handhabe sieht. Sollten das nicht die Richter leisten?”

    Nein, der Gesetzgeber ist für die Gesetzgebung zuständig. Das Gericht wendet die Gesetze an. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor, gibt es keine Handhabe. Die ist der rechtsstaatliche Grundsatz, d. h. die Bindung des Staates an Recht und Gestz.

    Ich räume ein, dass die Entscheidung des Gerichts für Laien nicht nachvollziehbar ist. Ein Blick in das Gesetz erleichtert jedoch die Rechtsfindung:
    Ohne den Fall und die Akten zu kennen (und nur dann, und nicht aufgrund der Berichterstattung irgendwelcher Journalisten oder Sprecher wäre eine abschließende Würdigung möglich): Einschlägig sind die §§ 275a, 66, 66a StGB.

    Um es ganz einfach zu sagen: Es müssen NEUE Tatsachen , die die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtsfertigen, vorliegen. Es dürfen nicht lediglich alte (bzw, altbekannte) Tatsachen NEU BERWERTET werden. Der, der seine Strafe verbüßt hat, ist freizulassen.

    Grundsätzlich hat sich der deutsche Gesetzgeber für das Schuldstrafrecht entschieden. Platt ausgedrückt heißt das: Es kann nur derenige, der jemanden an einem Rechtsgut (Leben, Leib, Freiheit etc.) verletzt hat, bestraft werden (siehe im Gegensatz hierzu das Gesinnungsstrafrecht des 3. Reiches). Liegt keine Straftat vor, kann er auch nicht weggesperrt werde. Eine ganz enge Ausnahme ist die Sicherungsverwahrung. Wer etwas anders will, muss den Gestzgeber zum Handeln veranlassen, z. B, durch entsprechende Stimmabgabe bei Wahlen. Im übrigen wäre es auch damit nicht getan, da Art. 1 und 2 des Grundgesetzes hier ebenfalls einschlägig sind. Diese sind nicht so einfach zu ändern.

    Die Angelegenheit ist weit komplizierter, als hier dargerstellt. Das würde den Rahmen hier jedoch sprengen. Dies ist die vereinfacht dargelegte juristische Sachlage. Die moralische Bewertung muss jeder für sich selbst vornehmen.

  16. ap meint:

    Vielen Dank für die Erläuterungen. Die wenigsten Leuten würden vielleicht wollen, dass aus einem solchen Anlass das Grundgesetz geändert wird. Es handelt sich schließlich (soweit ich weiß) um einen Ausnahmefall. Man kann also nun wirklich nur hoffen, dass in der Gegend um Heinsberg alles ruhig bleibt und der Mann nicht rückfällig wird. Das ist von den Leuten vor Ort ganz schön viel verlangt.