Bundesgerichtshof: Es liegt kein Urheberrechtsverstoß von Google vor

Google verstößt also nicht gegen das Urheberrecht. Alle anderen aber wohl schon, die fremde Fotos auf ihrer Website zeigen.

Die Richter haben ihre Entscheidung gegen eine Künstlerin, die geklagt hatte, damit begründet, dass sie, also die Künstlerin selbst, ihre Werke (Fotos) hätte schützen müssen. Das wird schon seit Jahren diskutiert. Schade, dass das bisher in so vielen anderen Fällen keine Relevanz hatte. Kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch Auswirkungen auf die in Deutschland übliche Abmahnpraxis hat? Vermutlich wohl nicht. Das ginge ja gegen die Interessen der Anwälte.

Google darf in der Trefferliste seiner Bildersuchmaschine auch urheberrechtlich geschützte Werke zeigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Künstlerin hatte gegen die Darstellung ihrer Werke geklagt. Um Recht zu bekommen, hätte sie ihre Webseite absichern müssen, so die Richter.

Quelle: Aktuelle Nachrichten – Inland Ausland Wirtschaft Kultur Sport – ARD Tagesschau

Kommentare

  1. JürgenHugo meint:

    @Horst:

    Google hat (etwas) mehr Geld als du – und kann sich eben (etwas) bessere Anwälte leisten, als du damals…

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  2. Horst Schulte meint:

    Wohl wahr. Diesen feinen Unterschied gibt es mal auf jeden Fall. Da trauen sich viele Anwälte wohl nicht ran. Bis auf die, die besagte Künstlerin vertreten haben. Ich hatte ja in meinem Fall auch Widerspruch gegen die damalige einstweilige Verfügung eingelegt. Die habe ich aber schnell zurückgezogen, nachdem uns das Landgericht Hamburg in einer “Vorabinformation” die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens klar gemacht hat. Dann haben wir eben gezahlt. So machen es die meisten, und genau darauf wird spekuliert. Erinnert ein bisschen an Griechenland.Oder so.. :-)

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  3. JürgenHugo meint:

    “Da trauen sich viele Anwälte wohl nicht ran. Bis auf die, die besagte Künstlerin vertreten haben.”

    Und auch die werden das nicht “um Gottes Lohn” getan haben…. :-)

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  4. Horst Schulte meint:

    Ganz sicher nicht. Neben dem Geld haben sie ja auch noch Ruhm und Ehre geerntet. :gebrochen:

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