Lizenz zum Töten ist grundgesetzwidrig
Thema: Luftsicherheitsgesetz / Bundespräsident
Datum: 12. 01. 2005
Lizenz zum Töten ist grundgesetzwidrig
Bundespräsident Köhler bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:
Die Zweifel sind angebracht. Denn das vor Jahresfrist beschlossene Gesetz ist eine Lizenz zum Töten. Deshalb hatte die PDS im Bundestag auch mit Nein gestimmt.
Das Luftsicherheitsgesetz ermöglicht den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern und zwar über das bisher mögliche Maß hinaus. Es ist ethisch und rechtlich fragwürdig, da es das Leben unbescholtener Passagiere zum Abschuss frei gibt.