Wer macht eigentlich bei die Gesetze?

Der Leit­fa­den soll Ihnen als Ori­en­tie­rungs­hil­fe die­nen, rechts­ver­bind­lich ist er nicht.
Quelle: BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht

Den Hinweis auf diesen Quatsch fand ich in der neuen c’t (Heft 13, 7.6.2010). Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Satz auch schon zu Zeiten der letzten Bundesjustizministerin (SPD) so dagestanden hat. Natürlich gab es auch damals schon genügend Leute, die sich, wie ich finde zu Recht, darüber aufgeregt haben.

Unter der FDP-Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat man also offenbar auch noch keine Zeit gefunden, sich mit diesem für Blogger, Shop-Betreiber bzw. überhaupt für Webmaster schon ziemlich bedeutende Frage, einen Kopf zu machen. Stattdessen nimmt man sich mit einem solchen Satz mal locker aus der Verantwortung.

So werden sich sicher ab und an immer noch ein paar findige Rechtsanwälte irgendwelcher Lücken in diversen Impressums bedienen und damit andere Menschen ordentlich ärgern. Man könnte ja fast glauben, dass solche “Lücken” durchaus gewollt sind. Die Arbeitsplatzsicherheit, jedenfalls bei angestellten Anwälten soll ja auch nicht mehr die Beste sein. Und auch für freischaffende Kollegen kann man ja mal was tun. Und wenn es nur Unterlassen ist. Man beachte in diesem Zusammenhang auch gerne einmal die Zusammensetzung unserer Parlamente im Hinblick auf die vertretenen Berufsgruppen (ca. 23% aller Abgeordneten sind Juristen).