(Nur) Gemeinsam sind wir stark

Der Sinn der Gewerkschaftsbewegung war doch die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Ein Slogan wie: “Gemeinsam sind wir stark” steht doch für etwas. Mit “gemeinsam” sind nicht “Verdi”, die “IG Metall” oder andere große Einzelgewerkschaften gemeint, sondern eine Solidarität, die durch Gewerkschaften gestärkt und befördert werden soll.

Nun wäre unsere Gesellschaft nicht unsere Gesellschaft, wenn wir uns nicht längst über eine simple Gleichmacherei hinaus entwickelt hätten. Und auf der anderen Seite haben sich die Gewerkschaften auch zu riesigen Unternehmen entwickelt, die eine Bindung sowohl an programmatische Inhalte als auch an die dort führenden Persönlichkeiten erschwerte.

Primat des Handelns

Der Primat des Handelns ist vor langer Zeit von der Politik auf die Konzerne übergegangen. Sie bestimmen über unser Schicksal. Die Finanzwirtschaft mag vordergründig der bestimmende Faktor sein, die Durchdringung unseres Lebens mit ökonomischen Grundprinzipien (Gesundheitssystem, Privatisierung) ist umfassender.

Zeitgleich haben wir den Glauben daran verloren durch die Wahl irgendeiner Partei aus dem bekannten politischen Spektrum hieran etwas ändern zu können.

Weitere Berichte zum Thema: «Bundesarbeitsgericht: Das Ende der Tarifeinheit», Readers Edition

Ich bewundere Joachim Gauck. Denn er betont den Wert der Freiheit und setzt in seinen Reden die Akzente, die bei viele Deutschen verschüttet sind. Den Zwiespalt zwischen der Erkenntnis, dass zum einen der Staat eben nicht alles für uns richtigen kann und wir zum anderen den “dunklen Mächten” anonymer Großkonzerne ausgeliefert sind gegen die wir uns nicht wehren können, empfinden wir als große Bürde.

Bundesarbeitsgericht Erfurt In diese Phase hinein platzt die Entscheidung des Erfurter Bundesarbeitsgerichtes.

Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
Quelle: Bundesarbeitsgericht

Ein ungeschriebenes Gesetz, nämlich das der Tarifeinheit, wurde jetzt vom obersten deutschen Arbeitsgericht aufgehoben.

Bei Lokführern, Piloten und Ärzten haben wir in der jüngeren Vergangenheit erlebt, dass Einzelgewerkschaften, die neben der “zuständigen” DGB-Gewerkschaft aktiv waren, für die von ihnen vertretenen Berufsgruppen erfolgreich operierten. Aber das soll künftig tatsächlich als beispielhaft gelten? Ein Plus an Flexibilität heißt natürlich nicht mehr Durchsetzungskraft. Aber geht es nicht bei den Tarif- oder Lohnverhandlungen mehr oder weniger genau darum?

Wer die Mitarbeiter/innen eines Unternehmens hinter sich weiß, verhandelt in der Regel besser als jemand, der nur die Reinigungskräfte oder das IT-Personal vertritt. Oder anders herum: Wenn die betreffende Berufsgruppe stark genug, vielleicht im jeweiligen Unternehmen sogar unverzichtbar ist, geht die positive Regelung für diese einer einfachen Logik folgend wohl doch zu Lasten der anderen Berufsgruppen. Warum liegen Ärzte inzwischen wieder ganz oben auf der Lohnskala, beim Pflegepersonal (Krankenschwestern und Krankenpfleger) in den Krankenhäusern hat sich aber seit 30 Jahren an der allseits und immer wieder beklagten schlechten Bezahlung nichts geändert.

Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die Tarifeinheit nun per Gesetz zu regeln. Das sei unverzichtbar, um die Tarifautonomie zu retten. Kruder geht es nicht. Was ist das für eine Tarifautonomie, in der die gewerkschaftlichen Platzhirsche gesetzlich geschützte Monopole erhalten? Wäre es dem „sozialpartnerschaftlichen Miteinander“ nicht förderlicher, wenn es gelänge, die Vielfalt zu leben?
Quelle: Gewerkschaften: Mit der Vielfalt leben – Der Kommentar – Wirtschaft – FAZ.NET

 

Ich finde, das ist ein bemerkenswerter Kommentar von Heike Göbel, FAZ. Es klingt, als könne sie sich nicht vorstellen, dass beim Geld die Freundschaft bekanntlich ja aufhört. Die Änderung mag die Berufsgruppen, deren Mitglieder einen stärkeren Einfluss auf Unternehmen und Institutionen nehmen können. Andere werden dabei zwangsläufig verlieren. Außerdem sind damit notwendig werdende separate Verhandlungen mit verschiedenen Berufsgruppen ja auch nicht gerade effizient. Unter diesem Gesichtspunkt kann man verstehen, dass Herr Hundt und Gewerkschaften in dieser Sache mal einer Meinung sind.

 

Foto: «Bundesarbeitsgericht – Wikipedia»

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