Bewertungen und Social Plugins im Allgemeinen sowie der “Gefällt-mir-”Button von Facebook im Besonderen sind bei Blogbetreibern äußerst beliebt. Aber Vorsicht: Webseitenbetreiber müssen ihre Nutzer über den Einsatz der Plugins in den Datenschutzhinweisen informieren. Dieser Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing erläutert, worauf Sie achten müssen.
Im Moment habe ich zwar fast keine Facebook-Knöpfe auf Querblog.de aktiv aber meine Datenschutzerklärung habe ich angepasst. Ich möchte ja nicht, dass Anwälte durch mich unnötig Arbeit haben. Danke Marc.












Ich war so frei das vor einer Woche zu erledigen (hatte das in einem Pressebericht des Datenschutzbeauftragten gelesen). Langsam nervt dieses Rechtsgetue…
Wahrhaftig, es nervt sogar gewaltig. Anwälte bestimmen unsere Gesetzgebung und zunehmend unser gesamtes Leben. Leider nicht nur das Virtuelle.