Der Artikel “Schwierige Gegenwehr” im neuen c’t – Heft vom 30.8. (Ausgabe 19) beschreibt einmal mehr, wie sehr unsere Gesetzgebung (aus welchen Gründen auch immer) hinter dem Stand der Technik hinterherhinkt. Rechtsanwälten wird die Nutzung der offensichtlichen Lücken überlassen. Zu Lasten des Teiles der Bevölkerung, der das Unglück hat, mit Abmahnungen überzogen zu werden und zwar durchaus unabhängig davon, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen oder nicht.
Wie schwierig es ist, sich gegen unberechtigte Abmahnungen derjenigen zu wehren, die man üblicherweise als Massenabmahner benennt, beschreibt der Artikel. Jeder Beschuldigte steht in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen. Der Autor bezeichnet dieses als “derzeit fast aussichtsloses Unterfangen”. Es werden im Artikel einige Maßnahmen beschrieben, die zumindest geringe Chancen für eine erfolgreiche Gegenwehr eröffnen.
Seit September 2008 ist es nicht mehr erforderlich, eine Strafanzeige gegen den zu erstatten, der unerlaubterweise Tauschbörsen benutzt hat.
c’t: “Mit Massenbeschlüssen gestatten Amts- und Landgerichte den Abmahnern, zigtausende Abschlussinhaber direkt beim Provider abzufragen”.
Egal, wie die Namen der Abgemahnten ermittelt werden: Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adresse einen falschen Anschluss liefern.
Im besten Fall würde der Fehler auffallen, dann nämlich, wenn die IP-Adresse zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht vergeben war. Ansonsten aber würde der Provider einen falschen Namen herausgeben, und diese Person würde zu unrecht abgemahnt.
Vor diesem Hintergrund also findet in Deutschland Rechtsprechung statt. Will man sich gegen diese Praxis behaupten, muss man für tausende von Euro eigene Gutachten in Auftrag geben. Die Gegenseite bietet genau diese auf, um die im c’t-Zitat beschriebene Unsicherheit vor Gericht zu entkräften.
Mittlerweile finden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften kaum noch statt, weil es den erwähnten Weg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gibt. Und von viel beschäftigen Zivilrichtern haben die Massenabmahner offensichtlich wesentlich weniger Widerstand zu erwarten: Die Anträge auf Ankunftsanspruch werden etwa vom Landgericht Köln, das für die Telekom zuständig ist, fast ausnahmslos ohne Prüfung durchgewunken. Die Beschlüsse bestehen aus Bausteinen nahezu identischer Texte.
[…]
Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass die juristische Praxis an dieser Stelle ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip aushebeln kann.
Vielleicht finden sich Möglichkeiten, diesen “Skandal” zu erklären. Die Personen, die an der Gesetzgebung beteiligt sind, haben wohl einfach keine Ahnung von der Materie. Das zeigen auch andere Debatten, die über das Internet geführt wurden und noch geführt werden. Oder stecken ganz andere Motive hinter solchen Verfahrensweisen?












Und genau diese Dinge sind es, die mir Angst machen.
Andreas(Zitieren) (Antworten)