Ordnung muss sein – Oberst Klein kriegt eine Solderhöhung von 600 Euro

September 13, 2010 2 Kommentare » | Dieser Artikel wurde 131 x aufgerufen.
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Ordnung muss sein – Oberst Klein kriegt eine Solderhöhung von 600 Euro

Wenn ein Beamter oder ein Berufssoldat bei der Bundeswehr befördert wird und eine Gehaltserhöhung kriegt, muss dies nichts zwangsläufig mit guten Leistungen begründet werden. Ansonsten wäre die 600-Euro-Gehaltserhöhung für Oberst Georg Klein das, was Medien darin sehen: “Ein verheerendes Signal”.

35730 BAGRAM AFGHANISTAN November 12, 2008 An F-15E Strike Eagle deploys countermeasure flares Nov. 12 over Afghanistan. The aircraft is assigned to the 391st Expeditionary Fighter Squadron at Bagram Airfield, Afghanistan. This picture comes from a collection of pictures released in 2009 of the Best USA Airforce photos of 2008, the 2009 collection will be released in 2010. Photo U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Aaron Allmon supplied by PacificCoastNews.com

Vielleicht ist die Annahme für meine freche Bemerkung inzwischen überholt und die Anzahl der Dienstjahre spielt heute bei der Besoldung von Beamten/Soldaten gar keine Rolle mehr. In der freien Wirtschaft ist das so. Dort wird -zwar immer schlechter- nur nach Leistung bezahlt. Nicht wegen nachlassender Leistungen. Aber das wäre ein anderes Thema.

Würde man die Versetzung, die ja angeblich keine Beförderung ist, die aber trotzdem mit einer ordentlichen Erhöhung seiner Bezüge verbunden ist, wirklich auf die Leistungen Kleins zurückführen, müsste man –egal wie man zum Bombardement in Kundus stehen mag- die Nase rümpfen. Ist das nun Instinktlosigkeit oder die pure Ignoranz? Wahrscheinlich beides.

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2 Kommentare

  1. JürgenHugo 13. September 2010 at 21:38 -

    Der Oberst Klein wäre ohne die Sache in Kundus schon Brigadegeneral – und da hätte er auch mehr Sold bekommen.

    Du kennst ja meine Meinung: im Krieg wird geschossen, da sterben Menschen – nichts anderes ist in Kundus passiert. Wenn ich zu entscheiden hätte, dann WÄRE der jetzt General – ohne Wenn und Aber.

  2. Horst Schulte 13. September 2010 at 22:19 -

    Ist er also für seine besondere Leistung jetzt befördert und mit einem höheren Lohn bedacht worden? Nein. Wahrscheinlich nicht. Es wird eher so sein, wie ich schrieb. Er war dran. Aufgrund seiner Berufslaufbahn bzw. aufgrund der Jahre, die er dabei ist. Ich denke, das hattest du auch verstanden. Mir geht es nicht um die Frage nach Schuld oder Nichtschuld. Du kennst meinen Standpunkt. Dass er jetzt eine Lohnerhöhung bekommt ist schlicht instinktlos.