Solche “Möglichkeiten” gibt es ja zigfach im Netz. Tumblr, Posterous, Facebook. Dort wird überall die Möglichkeit eingeräumt, Bilder zu “teilen”.
Dass dieses “Teilen” von Rechteinhabern als Urheberrechtsverletzung verstanden und für die “Teilenden” eine ärgerliche und teure Erfahrung werden können, wird ignoriert. Vielleicht findet man in den Tiefen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mal einen Hinweis. Nur, wer liest die schon? Da werden die Neunmalklugen gleich sagen: “Tja, selbst schuld”. Schon klar.
Man geht selbstverständlich davon aus, dass die Netzkompetenz der Nutzer ausreicht, die Konsequenz ihres Tuns zu überblicken. Zum Glück für Anwälte ist das allerdings überhaupt nicht der Fall. Immer noch nicht. Und solche Aufrufe zum Teilen könnte man als Aufruf zum Missbrauch verstehen.













Auf solche Dinge wie Urheberrecht wird bei so was nie hingewiesen. Es geht hier doch nur um das Präsentieren des neuen Features. Nach dem Motto: Schau mal was jetzt möglich ist!
Gibt es denn irgendwo nachzulesen das es je eine Abmahnung wegen Teilen gab bei Facebook/Twitter? Damit meine ich die Leute die ihre eigenen Bilder posten, also direkter Weg Urheber twitter und teilen.
Wenn man z.B. über die Google Suche Bilder verwendet ist es doch völlig klar dass die nicht zur freien Verfügung stehen.
Schlimmer finde ich, dass bei diesen Diensten meine eigenen Bild Rechte übertragen werden und der Dienst sie weiterverkaufen kann/darf ohne zu fragen.
@Horst: Hinweise gibt es nicht. Was leider nicht bedeutet @Jasmin, dass es keine Abmahnungen geben kann. Rechtlich ist die Sache jedenfalls ausgesprochen zweifelhaft. Wer weiß schon, ob das Bild, das man weiterpostet, frei von Urheberrechten Dritter ist? In anderen Ländern wird das vielleicht weniger kritisch sein. In Deutschland gab es zuletzt ja wieder Fälle, bei denen Urheberrechtsverletzungen geahndet wurden. Sogar das Zitieren von Heinz Erhardt.
Jasmin, Thomas Schwenke hat jetzt zu diesem Thema was interessantes geschrieben:
http://www.querblog.de/2011/09/10/im-nullkommanix-zur-abmahnung/