Briefmarken sind keine amtlichen Werke

November 17, 2011 3 Kommentare » | Dieser Artikel wurde 155 x aufgerufen.
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Auch diese darf man, wie der Fall der "Loriot-Sonderbriefmarken" zeigt, nicht einfach ins Blog kopieren. Das gilt auch für Wikipedia.
http://goo.gl/ScJbC

Ob sich jetzt all die, die die prächtigen Motive mit Hinweis auf die schöne Aktion per Copy/Paste gebloggt haben, jetzt abgemahnt werden? http://goo.gl/jbk1e Das steht doch, wie ich die deutsche Gründlichkeit kenne, zu befürchten. Ich finde das Verhalten von Loriots Erben fies. Es macht dem großen Verstorbenen leider keine Ehre. #qb

Darum geht es:

Loriot-Erben verklagen Wikipedia
Die Wohlfahrts-Briefmarken mit Motiven des Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot sind aus der Online-Enzyklopädie gelöscht worden: Die Erben von Bülows haben eine einstweilige Verfügung gegen die Ve…

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3 Kommentare

  1. Tom 17. November 2011 at 15:51 - Antworten

    Ist doch immer so, dass die Erben nur das Geld im Kopf haben. Um das Ansehen oder das Schützen und Verbreiten des Werkes geht es doch gar nicht.
    Gedichte von Heinz Erhardt sind z.B. auch schwer zu finden.
    Solche Erben sollen gefälligst selbst arbeiten gehen und sich nicht auf dem Erfolg ihrer Vorfahren ausruhen.

    • Horst Schulte 17. November 2011 at 16:00 - Antworten

      Deren Verhalten ist (glaube ich) nicht einmal im Sinne der Verstorbenen. Das ist bei Loriot wahrscheinlich so als auch bei Heinz Erhardt. Schade, dass manche Leute so kleinlich sind. Ich sehe gar nicht, wie man Geld dadurch verlieren kann, dass man Gedichte eines Künstlers zitiert oder Sonderbriefmarken wie im aktuellen Fall. Die Hinweise auf die Urheberschaft müssen natürlich vorhanden sein. Und davon ist ja in diesen Fällen auszugehen. Es wird ja niemand ein Gedicht von Heinz Erhardt veröffentlichen und so tun, als ob es das eigene wäre. Oder?

  2. Su-Mu 18. November 2011 at 07:09 - Antworten

    Loriot schien wohl nichts dagegen zu haben, ich frage mich, ob die Erben mit ihrem Erbe so unzufrieden sind …

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