78 Angehörige, der beim Bombenangriff, den Oberst Klein befahl, ums Leben gekommenen ca. 142 Menschen haben sich einem Bremer Anwalt (afghanischer Herkunft) anvertraut. Er wird ihre Interessen gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten. Wenn jemandem allein schon das Zahlenverhältnis seltsam vorkommen sollte – mir ging es nicht anders. Übrigens finde ich es auch bemerkenswert, wie schnell Opfer, Anwälte und Ansprüche zueinander gefunden haben.
Wir Deutsche sammeln noch nicht so lange Erfahrungen damit, wie es ist, sich in einem Krieg zu befinden. So lässt es sich vielleicht auch erklären, weshalb in unseren Medien das Thema so blitzschnell in den Mittelpunkt rückte und gleich davon die Rede war, dass solche Geldleistungen bei Kollateralschäden üblich seien. Allerdings ist nicht mehr, wie die letzten Jahre hindurch, von Kollateral- sondern von “Begleitschäden” die Rede. So ändern sich die Zeiten. Jedenfalls dann, wenn das eigene Land betroffen ist.
Mal abgesehen davon, dass wohl niemand der Meinung sein wird, dass ein Menschenleben mit Geld (egal wie viel) aufzuwiegen wäre, es klingt für mich provozierend, wenn von 200 bis 1000 Euro die Rede ist. Solche Zahlungen sollen in der ersten Zeit des Afghanistankrieges von der USA an Opfer solcher Kollaterialschäden gezahlt worden sein. Vielleicht ist das in Afghanistan viel Geld, aber verursacht die Sache selbst einem nicht irgendwie Brechreiz?
Da wir uns nicht in einem offiziellen Krieg befinden, sondern in Afghanistan nur “kriegsähnliche” Zustände herrschen, könnte das Völkerrecht den Hinterbliebenen der Opfer vielleicht ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Ansprüche gegen den deutschen Staat vorzubringen? Keine Ahnung. Vielleicht beeilt sich die Regierung deshalb, die Geschichte möglichst schnell “vom Tisch” zu kriegen.
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